![]() |
|||||||||||||||||||
ToolTip
Immobilienglossar - Begriffserklärung
GrundsteuerVom inländischen Grundbesitz laufend zu entrichtende Gemeindesteuer. Landesgesetzliche Regelungen sehen für bestimmte Wohnungsneubauten eine zeitliche Grundsteuerbefreiung für höchstens 20 Jahre vor, die jeweils bei der Gemeinde zu beantragen ist. « zurück
|
|||||||||||||||||||