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Immobilienglossar - Begriffserklärung
Fruchtgenussrechtvertraglich eingeräumtes Recht, eine fremde Sache unter Schonung der Substanz ohne alle Einschränkungen zu gebrauchen (z.B. Fruchtgenußrecht an einem Miethaus - die Einkünfte fließen dem Fruchtgenussberechtigten zu). siehe auch Dienstbarkeit « zurück
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