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Immobilienglossar - Begriffserklärung
Fluchtlinien (Grenzlinien)Sie beziehen sich auf Bau- und Straßenfluchtlinien. Im allgemeinen beschreiben Fluchtlinien al Begrenzung jenen Teil eines Grundstückes, der für die eigentliche Bebauung vorgesehen ist. Sie sind im Bebauungsplan eingetragen. « zurück
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